Gartenordnung der Hohenheimer Gärten

Liebe Besucherinnen und Besucher,

die Hohenheimer Gärten sind eine wissenschaftliche Einrichtung der Universität Hohenheim.

Das Schneiden, Pflücken und die Entnahme von Pflanzen, Samen und anderen Pflanzenteilen ist nicht gestattet. Bild

Besucherinnen und Besucher werden um pflegliche Behandlung der Anlagen und wertvollen Pflanzen, der historischen Gebäude und aller Einrichtungen gebeten. Halten Sie bitte die Gärten sauber und nehmen Sie Ihre Abfälle wieder mit.

Hunde müssen unbedingt an der kurzen Leine geführt werden. Bild

Verunreinigungen durch Hunde sind umgehend vom Hundeführer zu
entfernen. Kinderspielplatz, Stauden- und Arzneigärten sind
für Hunde verboten.
Wildlebende Tiere dürfen nicht gefüttert werden.

Bei Sturm und Unwetter ist das Betreten der Gärten verboten.

Rasenflächen dürfen zum Betrachten von Pflanzen und Bäumen betreten werden. Sie sind nicht zum Spielen, Feiern oder Ballspielen frei gegeben, ebenso nicht als Liegewiese. Offenes Feuer und Grillen sind nicht erlaubt.

Spiel- und Sportgeräte sowie Fahrzeuge jeglicher Art Bild

dürfen in den Gärten aus Rücksicht auf Besucherinnen und Besucher nicht benutzt werden.
Das Klettern auf Bäume sowie das Baden in den Teichen ist verboten.

Alkoholische Getränke Bild

dürfen in den Gärten nicht getrunken werden.

Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung und gegen Anweisungen der
Bediensteten der Hohenheimer Gärten oder des Aufsichtspersonals stellen eine
Ordnungswidrigkeit dar. Die Straßen- und Anlagen-Polizeiverordnung (Str. AnlPoVo) der Stadt Stuttgart gilt auch für die Hohenheimer Gärten.

Der Rektor der Universität Hohenheim